Honorare – Kosten für Baugutachter

Die Vergütungsmodelle eines Gutachtens sind vielfältig

Betrachten Sie unsere Honorare als Investition

Unsere Arbeit zählt zu den geistigen Tätigkeiten, die einen hohen Sachverstand, den Willen zur steten Weiterbildung und großes Verantwortungsgefühl voraussetzt, schließlich geht es um hohe Sachwerte, die oft vor Generationen geschaffen und weitergegeben wurden. Um den Geldwert solcher Leistungen schätzen zu können, orientieren sich Baugutachter an den Honorartafeln der der HOAI (Fassung von 2013), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die „Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung“, die von manchen Gutachtern zur Honorarermittlung herangezogen wird, fußt ebenfalls auf der HOAI. Sie sorgen für die notwendige Transparenz und für eine kalkulierbare Investition für Sie als unsere Kunden, so werden die Kosten für Baugutachter überschaubar.

Kosten für Baugutachter - Honorare und Stundenentgelte

Ein typischer Fall: Hier ist ein professionelles Baumangelgutachten unerlässlich

Kosten für Baugutachter: Honorartabelle

Die Honorartabelle für Wertgutachten sieht feste Prozentsätze vom Wert der zu begutachtenden Immobilie vor. Sie beginnt bei Werten bis 150.000,00 Euro und reicht bis über 25.000.000,00 Euro. Vom Wert wird ein Prozentsatz genommen: Bei 250.000,00 sind das beispielsweise 1.700,00 Euro, bei 1.250.000,00 Euro 3.100,00 Euro. Dazu kommen verschiedene erschwerende Faktoren. Gilt es etwa diverse Rechte an Grundstücken mit zu berücksichtigen, kommt ein bestimmter Korrekturfaktor (in Prozent) dazu. Dazu zählen etwa

  • Erbbaurecht
  • Wegerecht
  • Leitungsrecht
  • Wohnungsrecht
  • Nießbrauchsrecht
  • Überbau

So werden Kosten für Baugutachter kalkulierbar und überschaubar.

Bei weniger aufwändigen Leistungen: Die Berechnung nach Stunden

Manchmal sind keine voluminösen Gutachten, sondern prägnante Stellungnahmen, Kurzgutachten oder Expertisen gefragt. In solchen Fällen erlaubt wir uns, das fällige Honorar frei mit Ihnen auszuhandeln, auf der Basis von 160,00 Euro/Stunde. Die Bewertungen auf Stundenbasis setzt natürlich unsere vorherige Einschätzung des Aufwandes voraus. Die stundenweise Honorierung kommt beispielsweise bei unklarer Situation der Immobilie, Kurzgutachten zur Immobilienbewertung und bei den Bauschaden-/Mangelgutachten in Frage.

Bauschäden erfordern eine andere Herangehensweise

Sind Baumängel- oder Schäden zu begutachten, können wir natürlich keinen Wert zugrunde legen. Hier erfolgt die Abrechnung des Sachverständigen- honorares auf Stundenbasis. Das Gesamthonorar bemisst sich nach dem tatsächlichen Aufwand des Gutachtens oder der Beratungsleistung und ist abhängig vom Umfang der Aufgabenstellung.

Berufung als Gutachter bei Gericht

Der Vollständigkeit halber möchten wir auch die dritte Möglichkeit erwähnen, wie unserer Leistungen vergolten werden können. Als Gutachter vor Gericht unterliegen wir dem "Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten" (JVEG). Dabei werden Vollgutachten (gerichtsfest) und Kurzgutachten (nicht gerichtsfest unterschieden)

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