Mediation

Mediation: Ihr Weg, teure Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden

Mediation bei einer Scheidung

André Behling, Mediator

Gründe für Auseinandersetzungen liegen gerade bei den Themen Immobilien, Baugrundstücke oder Eigentumswohnungen zuhauf vor, auch Erbschaftstreitigkeiten oder Ehescheidungen sind häufige Anlässe für den Gang vor den Richter. Sehr oft kombinieren sich diese Ereignisse, jedoch: Niemand streitet sich gerne, allerdings möchte auch niemand auf sein gutes Recht verzichten müssen. Ein Dilemma, aber eines, das sich lösen lässt. Mit Sachverstand und Empathie, zu strikter Neutralität verpflichtet, führen wir die Gespräche mit streitenden Parteien zu einem fairen Interessensausgleich. Mediation bei einer Scheidung oder einem Erbstreit sieht so aus:

Baumediation: so gehen wir vor

Wir streben ein strukturiertes Verfahren an, das zu einer außergerichtlichen Lösung führt. Eine Voraussetzung für sein Gelingen ist die Bereitschaft der Beteiligten zur Einigung und Mitarbeit. Unsere Aufgabe besteht zudem in der Prozesssteuerung; wir lenken die Parteien zum erwünschten Ergebnis, das wir in einer Vereinbarung festhalten. Erfahrungsgemäß fällt es den Kontrahenten leichter, eine solche Übereinkunft zu akzeptieren als eine - wesentlich teurere - gerichtliche Entscheidung. Unbeschadet vom Ausgang des Verfahrens können sich die Verfahrensbeteiligten auch nach der Mediation noch für den juristischen Weg entscheiden.

Mediation bei einer Scheidung

Das offene Gespräch bei der Mediation suchen

Mediation bei einer Scheidung

Geht eine eheliche Gemeinschaft in die Brüche, sind neben den persönlichen Folgen auch die zahlreichen juristischen Konsequenzen zu beachten, vor allem, wenn während der Ehe Werte wie Häuser oder Eigentumswohnungen angeschafft wurden. Ehen sind Zugewinngemeinschaften, sodass geklärt werden muss, wie beispielsweise bei einer Veräußerung der Gewinn aufgeteilt werden kann. Wer bleibt im Grundbuch stehen, wer zahlt wen aus, wie werden eventuelle Mietzahlungen geteilt? All diese Fragen, die Alternativen zu Verkauf oder Vermietung der Immobilie, klären wir gemeinsam.

Anlässe für Streitigkeiten um Immobilien: Erbfall

Auch Erbstreitigkeiten sind ein häufiger Anlass für eine Mediation, vor allem bei unklarer Willensbekundung des Erblassers. Auch hier müssen wir unterschiedliche Faktoren beachten: Das geltende Erbrecht, den Willen des Erblassers, einen Verkauf der Immobilie, die Aufteilung des Verkaufserlöses nach einem bestimmten Teilungsprinzips und viele andere Aspekte fließen in unsere Betrachtung ein. Letztendlich ist es eine Frage des guten Willens der Beteiligten, eine für alle gerechte Lösung zu erzielen.

Sowohl der Erbschafts- als auch der Ehescheidungsfall sind nicht nur Anlässe für eine Mediation, sondern auch - ohne Streitfall - für ein ganz normales Wertgutachten. Das gleiche gilt für die Zwangsversteigerung (siehe nebenstehenden Textkasten), die in der Regel von Gerichten angeordnet wird.

Anlässe für Streitigkeiten um Immobilien auf einen Blick:

  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Eherechtliche Auseinandersetzungen
  • Enteignungen
  • Entschädigungen
  • Bildung oder Auflösung von Eigentümergemeinschaften
  • Zwangsversteigerungen