Immobilienwertgutachten

Gutachtenerstellung als Prozess mit vielen Einzelfaktoren

Eine Gutachtenerstellung ist ein Prozess, bei dem verschiedene Aspekte in die Bewertung einfließen. Im Fall eines Bauwertgutachtens wären das beispielsweise die Anbindung, Lage und der Zustand der Immobilie. Apropos Zustand: Natürlich beeinflussen Bauschäden den Wert eines Objekts. In diesem Fall muss das Gutachten um ein Bauschadensgutachten erweitert werden. Bei Behling bedeutet das, dass Sie keinen weiteren Gutachter hinzuziehen müssen, was unnötig Zeit und Geld kosten würde. Durch unsere doppelte Kompetenz sind wir in der Lage, den Bauschaden in einen schlanken, transparenten Prozess miteinzubeziehen. So ermitteln wir den Wert der Immobilie:

Immobilienwertgutachten Bauschaden Hannover

Solche Schäden können den Wert einer Immobilie empfindlich beeinträchtigen

Wertgutachten Erstellung Hannover

Immobiliengutachter Behling bei der Bestandsaufnahme

Wert der Immobilie im schlanken Verfahren ermitteln

Nach der Kontaktaufnahme erfahren wir von Ihnen die ersten Informationen zu dem Objekt. Wir fragen nach dem Bewertungsgrund, der Objektart und einigen andere Fakten. Anschließend, nach der Beauftragung, die in der Regel auf Grundlage eines Gutachtervertrags passiert, fordern wir die nötigen Unterlagen an. Liegen diese Papiere vor, ermitteln wir die Grundlagen. Eine Besichtigung der Immobilie schließt sich an. Wir legen das Bewertungsverfahren fest und nun erfolgt die eigentliche Gutachtenerstellung. Zum Schluss übergeben wir das fertige Papier und erläutern Ihnen das Ergebnis des Gutachtens.

Sollten benötigte Unterlagen fehlen, übernehmen wir gerne die Akquise dieser Materialien.

Die Checkliste benötigter Unterlagen:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Aktuelle Flurkarte (Lageplan)
  • Baubeschreibung
  • Baugenehmigung
  • Grundrisse
  • Ansichten
  • Gebäudeschnitte
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Energieausweis (falls vorhanden)

Rechte und/oder Belastungen

Zu diesen Rechten zählen beispielsweise

  • Erbbau-,
  • Wege-,
  • Wohnungs- oder
  • Nießbrauchrechte

In diesem Fall benötigen wir die entsprechenden Verträge. Wenn das Objekt unter Denkmalschutz steht, müssen wir einen Einblick in die Denkmallisten nehmen.

Benötigte Vollmachten:

  • Altlasten
  • Baulasten
  • Bebauungsplan
  • Bodenrichtwertauskünfte

Bei Photovoltaikanlagen müssen wir Einblick in den mit dem Energieunternehmen geschlossenen Vertrag sowie die Abrechnungen der Einspeisevergütung erhalten.

Bei Mietobjekten:

  • Mietaufstellung
  • Mietverträge
  • etwaige Mieterhöhungsverlangen

Bei Eigentums­wohnungen:

  • Teilungserklärung
  • Aufteilungsplan
  • aktueller Wirtschaftsplan
  • letzten drei Hausgeldabrechnungen
  • Protokolle der Eigentümerversammlung
  • gefasste Beschlüsse