Versicherungsschaden am Gebäude: Was tun, wenn es knallt?
Wohnhäuser und Gewerbebauten können durch verschiedene Einflüsse geschädigt werden. Was tun, wenn's passiert?
Wohnhäuser und Gewerbebauten sind exponierte Objekte. Sie können durch Umwelteinflüsse, Hagel, Sturm und Starkregen geschädigt werden. Dazu kommt der Straßenverkehr; Anprallschäden durch Kraftfahrzeuge an Gebäuden passieren längst nicht so selten, wie man denkt. So sind nicht nur Häuser, die einer abschüssigen Straße mit scharfer Kurve im Weg sind, gefährdet. Auch Umfriedungen und Bepflanzung können in Mitleidenschaft gezogen werden. Dazu kommt der Feind aus dem Inneren, nämlich der Leitungswasserschäden. All diese Fälle sind potenzielle Versicherungsfälle.
Versicherungsschaden am Gebäude: Wie sehen solche Schadensfälle aus Sicht des Bausachverständigen aus?

Ein Versicherungsschaden am Gebäude durch Sturmeinwirkung
Drei Arten von Schäden
In unserer Praxis als Bausachverständige sind diese drei Schadenskategorien Leitungswasserschäden, Kfz Anprallschäden, Sturmschäden bzw. Hagelschäden (Elementarschäden) relevant. Generell werfen alle Schäden im Versicherungsbereich für uns diese Fragen auf: Wer ist im Versicherungsfall beweispflichtig? Wer trägt welches Risiko? In jedem Fall werden zu den Schadensfällen eigene Kalkulationen erstellt, die sich ausschließlich auf die schadensbedingten Wiederherstellungskosten beziehen. Hierbei berücksichtigen wir, dass eine Wiederherstellung nur nach gleicher Art und Güte erfolgen bzw. vergütet werden kann. In bestimmten Fällen ist eine Eigenleistung durch den Versicherungsnehmer möglich. Ganz wichtig sind im Versicherungsrecht die eventuelle Verletzung von Obliegenheiten. Ein Beispiel: Wurde trotz mehrfacher Sturmankündigung ein Fenster nicht geschlossen, so dass eine Innentür mit Glasfüllung zugeschlagen und das Glas dabei beschädigt wurde, hat der Bewohner seine Obliegenheit, das Fenster geschlossen zu halten verletzt.
Das Wetter wird extremer
Die Zahlen, die entsprechende Wetterphänomene belegen, sprechen eine deutliche Sprache. So haben nach Daten des Deutschen Wetterdienstes starke Regenfälle (ab 15 mm/h) in den vergangenen zwei Jahrzehnten flächendeckend in Deutschland zugenommen. Die Folge: Überflutete Grundstücke, geflutete Keller. Auch Stürme und Hagelschauer zählen zu den Folgen des Klimawandels, der als Verursacher der Wetterextreme gilt. Für Versicherungen gelten beispielsweise diese Schäden als Elementarschäden, die in einer entsprechenden Versicherung abgesichert werden können:
- Hagel
- Sturm (ab Windstärke 8)
- Überschwemmung
- Erdbeben/Erdsenkung (als Naturereignis, nicht durch menschlichen Einfluss)
- Schneedruck
- Vulkanausbrüche
Wann aber liegt ein Sturmschaden bzw. Hagelschaden (Elementarschäden) vor und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Wohngebäudeversicherung den Schaden übernimmt? Nach starken Stürmen erreichen die Versicherungen zahlreiche Eingaben, die von dem jeweiligen Unternehmen dann zu prüfen sind. Versicherungsnehmer sollten eine Liste mit allen beschädigten bzw. zerstörten Gegenständen anfertigen und den Schaden beschreiben. Dazu empfiehlt es sich, die Schadenstellen und beschädigten Gegenstände zu fotografieren.
Aber: Die eingereichten Unterlagen wie beispielsweise Fotos reichen häufig nicht aus, um zu erkennen, ob es sich um einen erstattungsfähigen Sturmschaden/Hagelschaden handelt. In solchen Fällen werden wir mit der Prüfung beauftragt.

Nicht immer liegt ein leckes Wasserrohr so offen
Leitungswasserschaden: Hier kommt der Schaden (meistens) von Innen
Leitungswasserschäden liegen dann vor, wenn ein Rohr geborsten ist. Gegen diesen Schaden sind Sie über eine Wohngebäudeversicherung geschützt, wohingegen austretendes Wasser aus Muffenversätzen zum Beispiel nicht versichert ist. Ist ein solcher Fall ausgeschlossen, müssen wir überprüfen, ob die betreffende Leitung innerhalb oder außerhalb des Gebäudes verläuft und ob das Wasser zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird.
Liegt der Schaden bei einem Mehrfamilienhaus vor, müssen wir zum Beispiel auch abklären, ob noch andere Wohnungseinheiten betroffen sind bzw. ob deren Hausrat beschädigt wurde, Stichwort Teilungsabkommen. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt nicht nur die Instandsetzung des Rohrbruches, das heißt die Kosten für das beschädigte Bauteil und dessen Instandsetzung, sondern auch die Beseitigung der Folgeschäden. Ist die Quelle des Wassereinbruchs unklar, greifen wir auf einen Leckorter zurück. Anschließend sollten die betroffenen Räume getrocknet werden, um sowohl eine mögliche Schimmelpilzbildung zu vermeiden, als auch die Immobilie wieder instand zu setzen.
Kfz Anprallschaden: Und es hat Zoom gemacht
Bei den so genannten Anprallschäden können nicht nur die Gebäude, sondern auch die Anlagen ringsherum, Zäune, Hecken oder sonstige Grundstückseinfriedungen in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei dieser Schadenskategorie handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Wir kalkulieren die schadenbedingten Wiederherstellungskosten unter Berücksichtigung einer Zeitwertberechnung (nach Ross), sofern es sich um eine Wertverbesserung handelt, die vorliegt, wenn sich die technische Lebensdauer des Bauteils dadurch erhöht.
Unser Service für Versicherungsnehmer
Wir kontaktieren in jedem der drei Versicherungsfälle den Versicherungsnehmer bzw. Anspruchsteller (bei Haftpflichtschäden). Dann vereinbaren wir einen Termin, nehmen den Schaden auf und dokumentieren ihn mit Fotos. Liegen bereits Angebote der Versicherung vor, prüfen wir deren Höhe. Die wichtigste Voraussetzung für eine adäquate Zahlung ist, dass die Schadenschilderung bzw. der Hergang dem Schaden zugeordnet werden können und plausibel erscheinen.
Damit der Ärger über den Versicherungsschaden am Gebäude so gering wie möglich bleibt.
Oberes Bild: Jan-Malander/Pixabay
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